Barrierefreiheit ab 2025 Pflicht für Webseiten und Apps – Sind Sie bereit?

Barrierefreiheit

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle digitalen Produkte und Dienstleistungen – einschließlich Webseiten und Apps – barrierefrei und für alle Menschen uneingeschränkt zugänglich sein. Dies betrifft besonders Unternehmen, die ihre Dienstleistungen online anbieten, und stellt sicher, dass auch Menschen mit Behinderungen ohne Hindernisse auf digitale Angebote zugreifen können.

Was bedeutet das für Sie?

Unternehmen müssen ihre Webseiten und Apps so gestalten, dass sie den Richtlinien der Web-Content-Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA, entsprechen. Dazu gehören unter anderem:

  • Einfache Navigation und Bedienbarkeit,
  • Klare und verständliche Inhalte,
  • Zugänglichkeit für Nutzer von Screenreadern und anderen unterstützenden Technologien.

Gibt es Ausnahmen?

Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro erzielen, sind von diesen Anforderungen ausgenommen. Allerdings wird diesen Unternehmen eine freiwillige Unterstützung zur Umsetzung von Barrierefreiheit angeboten.

Übergangsfristen:

Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gelten Übergangsfristen und es wird eine angemessene Übergangszeit eingeräumt, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Rechtliche Konsequenzen:, next Steps

Die Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen kann ab 2025 zu Abmahnungen und Bußgeldern führen. Es ist daher wichtig, frühzeitig zu handeln und sicherzustellen, dass Ihre digitalen Angebote barrierefrei sind. Autrado unterstützt Fahrzeughändler miit Responsive Design, individuellen Vorlagen und einem integriertem CRM-System, bei dem Sie nach der Ersteinrichtung auch selbst Hand anlegen können. Oder Sie geben uns die Inhalte bzw. geben diese vor und wir machen das für Sie. Willkommen bei Autrado.


Schreibe einen Kommentar