Informationspflichten aus der Warenkaufrichtline (WKRL)

Informationspflichten aus der Warenkaufrichtline

Wie Sie die Pflichten der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Warenkaufrichtlinie (kurz WKRL) mit Autrado umsetzen.

Autrado stellt  zusätzliche Dokumente und Erfassungsmöglichkeiten zur Verfügung, um die Informationspflichten aus der Warenkaufrichtline (WKRL) einfach und komfortabel in Ihren Arbeitsablauf zu integrieren.

Die Gesetzesänderungen beinhalten u.A.:

  • eine vorvertragliche Informationspflicht über Mängel
  • eine Aktualisierungspflicht für digitale Elemente
  • Verlängerung der Beweislastumkehr

In unserem Video erfahren Sie, wie Sie mit dem Autrado DMS Mängel am Fahrzeug erfassen und die neuen Dokumente sinnvoll nutzen können. 

Um die neuen Dokumente und Dokumentcontainer freizuschalten, aktivieren Kunden in Autrado lediglich eine bereitgestellte Option.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
www.iww.de/asr/autorecht/autokauf-kurzer-ueberblick-ueber-das-kaufrecht-ab-01012022-unter-dem-gesichtspunkt-des-autokaufs-f138995


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