WLTP-Umsetzung mit Autrado

UPDATE 23.2.2024
Neue WLTP-PKW-Energielabel ab dem 23.2.2024 Pflicht
Übergangsfrist endet zum 1.5.2024

UPDATE 13.3.2022
mobile.de unterstützt WLTP-Angaben

  • mobile.de unterstützt ab sofort die Übergabe kombinierter CO₂-WLTP-Verbrauchswerte sowie die Übergabe der CO₂-WLTP-Emissionswerte.
  • Ihre in Autrado getätigten Angaben werden derzeit nur an mobile.de-Anzeigen übergeben. AutoScout soll diese Angaben in Q2-2022 ebenfalls unterstützen. Vermutlich werden weiterere Fahrzeugbörsen ebenfalls nachziehen.
  • Wir empfehlen, die WLTP-Angaben bei Ihren Autrado-Fahrzeugen entsprechend zu vervollständigen.

UPDATE 20.9.2021

Bundeswirtschaftsministerium empfiehlt Verbrauchs- und CO₂-Emissionskennzeichnung für Neufahrzeuge bis zum Inkrafttreten einer neuen Pkw-EnVKV

Ab dem 1. Januar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, neue Pkw, die zum Verkauf oder Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP zu bewerben. An der Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung Pkw-EnVKV wird zurzeit gearbeitet. Bis zum Inkrafttreten empfiehlt das Bundeswirtschaftsministerium eine zusätzliche Verbrauchs- und Kohlenstoffdioxid CO₂ Emissionskennzeichnung.

Bis zur Fertigstellung der neuen Pkw-EnVKV gilt weiterhin die Pflicht, das Formblatt „Information über Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen und Stromverbrauch i. S. d. Pkw-EnVKV“ am Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe anzubringen. Der Kraftstoffverbrauch eines Pkw wird derzeit noch nach dem gültigen Testzyklus NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ausgewiesen. Für eine Reihe von Neufahrzeugen werden ab 2021 allerdings keine NEFZ-Werte mehr zur Verfügung stehen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es dennoch sinnvoll, über die realitätsnäheren WLTP-Werte informiert zu werden. Das weltweit einheitliche Testverfahren für Leichtfahrzeuge (WLTP) bestimmt die Abgasemissionen und den Kraftstoff- und Stromverbrauch.

Daher empfiehlt das Bundeswirtschaftsministerium, für diese zusätzlichen Informationen ein einheitliches und neutrales Format zu benutzen, das ab Anfang Januar 2021 neben dem Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe so angebracht werden soll, damit es nicht zur Verwirrung mit dem weiter geltenden Pkw-Label führen kann. Darüber hinaus wird empfohlen, dass die Informationen im Ausstellungsraum und bei diversen Werbemitteln angegeben werden.

Autrado hat die Energielabel der Fahrzeugverwaltung entsprechend angepasst, damit diese mit den aktuellen Empfehlungen konform sind.

Mehr Informationen zur Übergangsregelung erhalten Sie hier (PDF, 302 KB).


UPDATE 23.4.2019

Ab sofort können Sie die neuen WLTP-Werte im Backend von Autrado eingeben und sehen, z.B.:

WLTP

Für die Ausgabe der öffentlichen Ansicht (Frontend) und des neuen Energielabels fehlen uns noch die abschließenden gesetzlichen Vorgaben. Sie haben Fragen oder Anregungen? Für Ihre Rückmeldungen schreiben Sie uns bitte an ticket [ät] autrado [dot] de (ticket [ät] autrado [dot] de).


Lieferzeit, Lieferdatum

Was ändert sich konkret?*

  • Ab dem 1. September 2018 werden alle neuen Fahrzeuge nach einem weltweit harmonisierten Prüfverfahren zugelassen (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure, kurz WLTP)
  • Ab dem 1. September 2018 finden sich für die CO₂-Emissionen und den Verbrauch sowohl die neuen WLTP-Werte als auch die alten NEFZ-Werte im EG-Fahrzeugtypgenehmigungsbogen und in der Übereinstimmungsbescheinigung.
  • Von der Umstellung auf WLTP sind in Deutschland die Pkw-EnVKV und das Kraftfahrzeugsteuergesetz betroffen:
    • Die Kfz-Steuer, die auf den CO₂-Emissionen eines Pkw basiert, wird zum 1. September 2018 auf WLTP umgestellt.
    • Die Umstellung auf WLTP macht eine Novellierung der derzeit gültigen Pkw-EnVKV erforderlich. Aufgrund der nationalen Gesetzgebungsvorgaben sowie der seitens der EU-Kommission erforderlichen Prüfungen wird damit gerechnet, das Verfahren im ersten Quartal 2019 abzuschließen.
    • Folglich werden bis dahin alle Werte auf dem Pkw-Label (bis auf die Kfz-Steuer) weiterhin auf Basis der NEFZ-Daten angegeben.

Ab wann müssen die neuen WLTP-Werte für die Kundenkommunikation genutzt werden?*

  • Bis die Verordnung überarbeitet wurde, müssen für die Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV die NEFZ-Werte verwendet werden.
  • Dies gilt für alle Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV
    • Pkw-Label
    • Aushang
    • Leitfaden
    • Werbung (Print und Online)
    • Fernabsatz (Kataloge etc.)
    • Angebote oder Ausstellung im Internet (Internetkonfigurator etc.)
  • Der Tag, an dem die überarbeitete Pkw-EnVKV in Kraft tritt, ist dann der Stichtag, ab dem die neuen WLTP-Daten in der Verbraucherkommunikation verwendet werden. Geplant ist dies für April 2019.

Was bedeutet das für Ihre Arbeit in Autrado?

Die Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen werden mit den NEFZ-Werten ausgewiesen, bis die entsprechende Verordnung novelliert wurde. Auf freiwilliger Basis können Händler heute bereits WLTP-Angaben vornehmen, auch wenn dabei sichergestellt werden muss, dass die WLTP-Werte nicht mit den Verbraucherinformationen gemäß Pkw-EnVKV verwechselt werden. Wir prüfen gerade auch unter Rücksprache mit Automobilverbänden, welche Auszeichnungsmöglichkeiten in der Übergangszeit angeboten werden sollten und werden diese vorab zur Verfügung stellen.

Zudem erarbeiten wir ein Konzept, damit die ab 1. Mai 2019 gültigen Verbraucherinformationen von allen Händler pünktlich und gesetzeskonform eingesetzt werden können. Dabei werden alle Eingabefelder bereits einige Zeit vor dem 1. Mai 2019 bereitstehen.


*siehe "Umstellung auf WLTP – Informationen für Händler" der Deutschen Energie Agentur


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