PKW Energielabel

In Deutschland gibt es verschiedene Pflichten im Zusammenhang mit PKW-Energielabeln, die aus europäischen Vorschriften wie der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) und der Richtlinie über die Angabe des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen hervorgehen.
Zu den wichtigsten Pflichten gehören:
  • Anbringungspflicht des Energielabels: Verkäufer oder Händler neuer PKW sind verpflichtet, die Energielabel gut sichtbar in jedem Ausstellungsraum und bei jedem Fahrzeug auszustellen. Dies umfasst auch Online-Verkaufsplattformen.
  • Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen: Die Verbraucher müssen über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer PKW informiert werden. Diese Informationen müssen im Verkaufsgespräch und in Werbematerialien bereitgestellt werden.
  • Klassifizierung nach Effizienzklassen: Die Energielabel kennzeichnen die Fahrzeuge je nach ihrem Kraftstoffverbrauch und ihren CO2-Emissionen in verschiedenen Effizienzklassen, von A+ (sehr effizient) bis G (weniger effizient).
  • Verwendung standardisierter Energielabel: Die Energielabel müssen bestimmte Format- und Informationsstandards erfüllen, die von der Europäischen Union festgelegt wurden.
  • Korrekte und aktuelle Informationen: Die Informationen auf den Energielabeln müssen korrekt, klar und leicht verständlich sein. Verkäufer und Händler sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Daten auf den Energielabeln aktuell sind und den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen des Fahrzeugs entsprechen.
  • Die Einhaltung dieser Pflichten zielt darauf ab, die Verbraucher über den Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen von PKW zu informieren und ihnen bei der Auswahl von umweltfreundlicheren Fahrzeugen zu helfen. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Bußgeldern geahndet werden.
Die aktuelle Pkw-EnVKV trat am 23. Februar 2024 in Kraft (BGBl. 2024 I Nr. 50). Die aktualisierte Verordnung beinhaltet die eingegangenen Stellungnahmen der Länder und Verbände. Sie regelt die Informationen, die Hersteller und Händler neuen Pkws bereitstellen müssen, einschließlich technischer Daten und Betriebskosten.

Das Ziel dieser Regelungen ist es, Verbrauchern beim Kauf oder Leasing eines Neuwagens Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen zur Verfügung zu stellen. Dies soll ihnen ermöglichen, informierte Entscheidungen zu treffen und effiziente Fahrzeuge zu wählen. Gleichzeitig sollen Hersteller durch die Verordnung dazu ermutigt werden, effiziente Modelle zu entwickeln und zu verkaufen, um den Verkehrssektor nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten.

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